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Bremen, den 27. November 2009

Statement der Geschäftsleitung der BOXX-TV.GmbH

Ende 2008 ist die Bremer BOXX-TV.GmbH mit viel Enthusiasmus an den Start gegangen, ein deutsches Fernsehpaket über IP-Netze in den USA und Kanada anzubieten. Nach vielen Marktrecherchen ist Anfang 2009 das Paket, bestehend aus zunächst sechs Sendern, an den Start gegangen.

Als deutsche Firma hat sich die BOXX-TV.GmbH an alle geltenden Gesetze zu halten, was sie auch immer getan hat. Dieses betrifft unter anderem das Urheberrecht. Niemand darf ohne Genehmigung eines Rundfunkveranstalters (Fernsehen oder Radio) dessen Signal empfangen und neu verbreiten. Das ist im Inland wie auch im Ausland geltendes Recht.

Rundfunksender wiederum dürfen aber einer Weiterverbreitung und damit Neuaussendung nur zustimmen, wenn sie selber über die Urheberrechte zur Verbreitung in den Zielländern haben. Ist nur ein kleiner Teil des Programms nicht für das Zielland lizenziert, so wird der Sender keine Freigabe geben können. Daher konnten beliebte Sender wie ARD, ZDF, RTL oder SAT.1 einer legalen Weiterverbreitung nicht zustimmen.

BOXX-TV hat daher vornehmlich mit Spartensendern einen Vertrag schließen können. Diese Sparten- oder Zielgruppensender kaufen ihre Rechte mitunter für viele Länder ein, so dass sie einer Weiterverbreitung zustimmen können. Die Sender, mit denen BOXX-TV einen Weiterverbreitungsvertrag geschlossen hat, verfügen über diese Urheberrechte.

Neben den Verträgen mit euronews, K-TV, TW1, volksmusik.tv, yourfamily, Bloomberg, Bundesligen-TV und fashion-guide, konnte BOXX-TV den sehr wichtigen Vertrag mit GOL-TV schließen. GOL-TV bieten neben den Fußballweltligen auch viele Spiele der deutschen Bundesliga.

IP-TV auf legalem Wege kann aber auch IP-TV auf illegalem Wege nach sich ziehen. Wenn z.B. ein Anbieter die Satellitensignale der Fernsehanbieter illegal anzapft, weiterverbreitet und an Endkunden verkauft, ist das nicht gesetzeskonform. Wenn dann dieser illegale Anbieter seine Kundenabrechnung in einem Drittland mit milden Gesetzen durchführt, ist die Verfolgung dieser Vergehen oft nicht möglich.

Diese Art der illegalen Weiterverbreitung ist im Jahr 2009 verstärkt aufgetreten. Das Problem ist, dass BOXX-TV als Unternehmen nicht juristisch gegen diese Firmen vorgehen kann. Das kann aber nur der urheberrechtlich geschädigte Sender. BOXX-TV hat Fernsehprogrammanbieter, deren Programme nicht legal verbreitet werden, mehrfach auf diesen Missstand hingewiesen. Leider haben die Sender nicht reagiert und dulden weiterhin die nicht vertraglich geregelte Verbreitung.

Wenn ein Plattformanbieter aber illegal anbieten kann, zahlt er dem Sender nicht nur keine Urheberrechtsgebühren (die Verträge mit BOXX sehen die Zahlungen vor), er hat einen immensen Wettbewerbsvorteil.

Beispiele sind:

In Kanada ist das Unternehmen NexTV legal am Markt und darf dort vertraglich gebundene Programme in Kanada vermarkten. Von Kunden und Internetforen wissen wir, dass NexTV auch in den USA vermarktet. NexTV bietet auf seiner Homepage http://getnextv.com/Packages/german.html offiziell sechs Programme (darunter n-tv) an und bildet ab, dass zukünftig weitere Programme folgen sollen. Aus einschlägigen Internetforen wissen wir, dass auch ARD und ZDF mit verbreitet werden. Jeder kann sich durch einen Testkauf in den USA davon überzeugen.

Zudem werden immer mehr Online-Videorecorder gestartet, die in der Regel kostenpflichtig ihre Dienste mit allen bekannten Programmen anbieten. Online Recoder sind quasi Videorecorder, die nicht beim Zuschauer stehen, sondern in einem großen Unternehmen, das den Service anbietet. Der Zuschauer hat über seinen Computer Zugriff auf „seinen“ Videorecorder. Viele dieser Firmen haben keinen greifbaren Firmensitz, so sitzen sie auf Vanuatu oder den Bahamas. Es gibt jedoch auch deutsche Anbieter, die mittels IP-Adressenkontrolle Ländergrenzen nicht überschreiten sollten. Jedoch sind einfache Programme zum Umgehen im Netz zu finden und so kann jeder auf der Welt diesen Service nutzen. Uns sind uns Zuschauer in den USA und Paraguay persönlich bekannt. Beispiele von Anbietern sind:

Dies sind z.B. www.otrportal.com, www.onlinetvrecorder.com, www.save.tv und www.shift.tv. Solange zumindest die deutschen Anbieter Kunden aus dem Ausland akzeptieren, können legale Unternehmen nicht wirtschaftlich tätig sein. Verschiedene deutsche Fernsehanstalten gehen zwar gegen diese Unternehmen vor, wenn sie aus deren Sicht nicht legal tätig sind, aber die Mühlen der Gesetzgebung sind sehr langsam.

Unser neuer Vertrieb in den USA, geführt durch Herr Philipp Kloke, erlebt es täglich, dass die möglichen deutschen Kunden andere Wege des Fernsehvergnügens kennen, sich aber der Illegalität nicht bewusst sind oder nicht bewusst sein wollen.

BOXX-TV hat daher beschlossen, die Aktivitäten in den USA und Kanada zum 30.11.2009, spätestens 31.12.2009, einzustellen. Die Kunden wurden schriftlich informiert. Die Kunden der BOXX-TV wurden nicht geschädigt, da diese als Monatszahler keine Vorauszahlungen erbracht haben.

Weiterhin hat BOXX-TV bereits mit anderen Anbietern Kontakt aufgenommen, um den Kunden in den USA und Kanada weiterhin ihre Programme zu bieten. Wir hoffen, in Kürze die Firmennamen bekannt geben zu können.

 

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